Russisches Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches des Russischen Recht , ist es unbedingt ratsam, auch in Russland auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachjuristen aus Russland zu setzen. Wir und unsere Fachjuristenpartnerkanzleien vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, dies bezieht sich nur auf dem Russischen Rechtsgebiet der Russischen Förderation und deren Nachfolge Staaten,und ausschließlich auf das Russische Recht, und vor Russischen Gerichten oder bei Russischen Botschaften im Ausland
Unsere Leistungen in diesem Bereich nur im Russischen Recht für Ehepartner/Partner von russischen -Gus-Staaten Staatsbürger die im Ausland leben, und nach Russischem Recht
Verträge eingehen möchten oder bereits getan haben. Sie in der Russischen Förderation zu vertreten.
- Aufsetzen von Eheverträgen
- Betreuung von Scheidungsverfahren
- Sorgerecht
- Erbrecht
- Russisches Staatsbürgerschaftsrecht für Ehepartner
- Russisches Aufenthaltsrecht für Angehörtige Russischer Staatsbürger
- Arbeitserlaubnis für die Russische Föderation für Angehörtiger Russischer Staatsbürger
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Rufen Sie uns an unter +49 8543 3186 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.